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| Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern - Artengruppe Libellen
(31.05.10 12:01) |
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Auf Bitte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt in 86177 Augsburg geben wir folgendes Schreiben bekannt:
Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern Artengruppe Libellen Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieses Monitorings. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der Richtlinie genannter Ziele. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernweit bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen. Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). (Hinweis: Für Wald-Lebensraumtypen und –Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zuständig.) Im Stadtgebiet Günzburg befindet sich mindestens eine Probefläche der folgenden Libellenarten: Helm-Azurjungfer, Vogel-Azurjungfer, Asiatische Keiljungfer, Zierliche Moosjungfer, Große Moosjungfer, Grüne Keiljungfer, Sibirische Winterlibelle. Diese Probeflächen sollen im Auftrag des LfU im Zeitraum Mai 2010 bis August 2012 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg zur Verfügung. | |
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